KFZ-Sachverständigen-Büro

Alois Hiemetsberger

Wiederbeschaffungswert

 

Der Wiederbeschaffungswert (oder Händlerverkaufspreis) ist der Preis, den der Käufer aufwenden muss, um ein gleichwertiges und gleichartiges Ersatzfahrzeug bei einem entsprechenden Händler zu erwerben.

Die PKW-Notierungen werden den bezughabenden Eurotax-Marktbeobachtungsberichten entnommen. Da diese jeweils dem Wert zur Jahresmitte entsprechen können je nach Erstzulassungsdatum die Fahrzeuge unter Berücksichtigung der unten angeführten Einflüsse entsprechend auf- oder abgewertet (=Monatskorrektur) werden.

In Sonderfällen kann zur Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes auch eine Marktbeobachtung erfolgen, wofür eine Erhebung bei verschiedenen Vertragshändlern durchgeführt wird.


Nachstehende Einflüsse sind maßgeblich:

Neupreis, Sonderausstattung und Zubehör, Erstzulassung, Betriebsleistung, Bereifung, sämtliche am Fahrzeug vorgenommene Änderungen, Marktgängigkeit u. Marktlage, Besitzverhältnisse, Erhaltungszustand, Einsatzart, Altschäden, notwendige Instandsetzungen.