KFZ-Sachverständigen-Büro

Alois Hiemetsberger

Wertminderung

 

Für die Zuerkennung einer Wertminderung (merkantilen Wertminderung bzw. Minderwert) geht man von folgender Situation aus:

Hat ein Käufer zwei Fahrzeuge zur Auswahl, von denen eines vorschadensfrei, das andere zwar ordnungsgemäß repariert, aber vorbeschädigt ist, würde die breite Käuferschicht das vorschadensfreie Fahrzeug kaufen. Außer der Käufer erhält einen Preisnachlass in der Höhe der merkantilen Wertminderung.

Damit die computerunterstützte Schätzung der Wertminderung durchgeführt werden kann braucht man das Fahrzeugalter (maximal 36 Monate) und weiters dürfen keine Vorschäden vorhanden und auch keine Firmenaufschrift am Auto sein.
Auch wenn das Fahrzeug gewerblich genutzt wurde wird kein merkantiler Minderwert berechnet.