KFZ-Sachverständigen-Büro

Alois Hiemetsberger

Restwert/Wrackwert

 

Grundsätzlich spricht man von einem technischen Totalschaden (die Wiederherstellung des beschädigten Fahrzeuges nicht möglich ist) oder von einem wirtschaftlichen Totalschaden (die Wiederherstellung unwirtschaftlich ist).

Der Restwert/Wrackwert ist der realisierbare Erlös welcher für das unfallbeschädigte Fahrzeug noch erziehlt werden kann. Dieser wird vom Sachverständigen unter Berücksichtigung des konkreten Schadenbildes und regionaler Marktgegebenheiten ermittelt.

In der Regel werden von den Versicherungen zusätzlich noch konkrete Restwertanbote zur präzisen Ermittlung des möglichen Erlöses von Wrackhändlern eingeholt.